§ 16 Abs 2 Nö ROG (Betriebs-, Industrie- und Sondergebiet; Wohngebäude, soweit mit Rücksicht auf Nutzung erforderlich; Wohnungen im Konnex mit Tennisplatz)
VwGH 28.10.1997, 94/05/0163
Wohngebäude sind nur insoweit zuzulassen, als sie mit Rücksicht auf die Nutzung vorhanden sein müssen. Die Beschw enthält keine Begr, warum die sechs Wohnungen für die Nutzung der Tennisplätze vorhanden sein müssen. Abw.