- Nö BauO (Benützungsbewilligung; keine Sanierung von Abweichungen vom Baukonsens; Charakter der Baubewilligung, wenn Abweichungen bewilligt werden, insofern Parteistellung der Nachbarn)
§ 120 Abs 3 Nö BauO (Fehlen eines Bebauungsplanes, Baubewilligung nur, wenn kein auffallender Widerspruch zu bestehender Bebauung; Berücksichtigung nur konsentierter Bauten)