§ 3 Abs 1 GAEG (Schutzgebiet; für das Stadtbild in ihrer Charakteristik bedeutende Gebäude, Erhaltung; Erscheinungsbild zum Zeitpunkt der Erlassung des Gesetzes, kein Gebot der Rückführung auf früheren Zustand)
VwGH 22.01.1998, 95/06/0125
Mit der Festlegung der Bebauungsgrundlagen, insb mit dem Punkt 2, Bebauungsweise,