§ 2 Abs 1 BEinstG (Begünstigte Behinderte; Personenkreis; Voraussetzung der Berechtigung zum dauernden Aufenthalt in Österreich)
VwGH 28.10.1997, 97/08/0165
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angef B sprach der LH von W (bel Beh) aus, dass der Bf gem § 2 Abs 1 des BEinstG dem Kreis der begünstigten Behinderten nicht zuzuzählen sei. Nach der Begründung stehe fest, dass der Bf infolge des B des BMI vom 20. 12. 1995 in Österreich nicht asylberechtigt sei.