§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Flüchtling, wohlbegründete Furcht vor Verfolgung; Nigeria, Teilnahme an unangemeldeter politischer Demonstration, Asylrelevanz aufgrund des Drohens eines unangemessen langen Freiheitsentzuges von 25 Jahren; Auflösung von Demonstrationen durch gedungene Banden, „Hooligans“)
VwGH 25.06.1997, 95/01/0165