§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Flüchtling, wohlbegründete Frucht vor Verfolgung; Kosovo-Albaner, Miss-handlungen, Hausdurchsuchung)
§ 45 Abs 2 AVG (Beweiswürdigung; Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit; Beurteilung der Aussagen von Asylwerbern vor dem Hintergrund der politischen Lage im Heimatstaat)