§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Flüchtling; wohlbegründete Furcht vor Verfolgung; Kosovo-Albaner, Verdacht des illegalen Waffenbesitzes, befürchtete Inhaftierung und Folter)
§ 2 Abs 2 Z 3 AsylG 1991 (Asylausschluss, Verfolgungssicherheit in Drittstaat, Ungarn, Bestreitung der Verfolgungssicherheit, Ermittlungs- und Begründungspflicht der Behörde, keine Mitwirkungspflicht der Partei iZm Rückschiebungspraxis in Ungarn)