§ 56 Abs 2 BDG (Nebenbeschäftigung, Untersagung, ua Gefährdung sonstiger dienstlicher Interessen; Wettbewerbssituation mit Dienstgeber, hier Fernmeldetechniker bei Post und Telekom AG, Handel mit Telefonzusatzgeräten)
VwGH 19.11.1997, 97/12/0263
Diese Überlegungen gelten auch für eine Wettbewerbssituation zw DN und DG bzw Unternehmen im Eigentum des DG, wenn der betroffene Bedienstete im Unternehmensbereich eingesetzt wird (vgl dazu §§ 11 ff und § 17 Abs 1 des PoststrukturG, Art 95 StrukturanpassungsG 1996, BGBl 201). Wenn der DN zu seinem DG, sei es selbständig oder unselbständig, in ein Wettbewerbsverhältnis tritt, aus der die Gefahr einer Beeinträchtigung der Geschäftsinteressen des DG folgt, kann der VwGH der Wertung eines solchen Verhaltens als Gefährdung sonstiger wesentl dienstl Interessen iSd § 56 Abs 2 dritter Tatbestand BDG nicht entgegentreten.