§ 73 ÄrzteG (Gewährung einmaliger oder wiederkehrender Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds; Einräumung von Ermessen an die Behörde)
§ 73 Abs 2 ÄrzteG (Gewährung von Vorstandsunterstützung, wirtschaftliche Notsituation)
VwGH 18. 12. 1997, 97/11/0260
§ 73 ÄrzteG (Gewährung einmaliger oder wiederkehrender Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds; Einräumung von Ermessen an die Behörde)
§ 73 Abs 2 ÄrzteG (Gewährung von Vorstandsunterstützung, wirtschaftliche Notsituation)
VwGH 18. 12. 1997, 97/11/0260