§ 1 Abs 1 BeinstG (Begriff des Dienstnehmers; auch teilzeitbeschäftigte Dienstnehmer; Begriff des begünstigten Behinderten; auch teilzeitbeschäftigte begünstigte Behinderte; Verhältnis Anzahl der Dienstnehmer zu Anzahl der begünstigten Behinderten; Ausmaß der Beschäftigung von Dienstnehmern bzw begünstigten Behinderten; Ertragskraft des Unternehmens je Dienstnehmer)
VwGH 6. 5. 1997, 97/08/0123, 0133-0135