§ 5 ZustellG (Abgabestelle; falsche Bezeichnung)
§ 7 ZustellG (Heilung von Zustellmängeln; mangelhafte Zustellverfügung; nichtexistierende Abgabestelle; eindeutige Identifizierbarkeit des Empfängers auch bei mangelhafter Zustellverfügung)
§ 17 ZustellG (Hinterlegung; Abgabepostamt; gleicher Zustellbereich der in Zustellverfügung angegebenen falschen Adresse mit richtiger Adresse des Empfängers)