§ 66 Abs 4 AVG (Entscheidung der Berufungsbehörde über die Berufung, Zurückweisung bei Unzulässigkeit der Berufung, keine Rechtsverletzung bei Abweisung in diesem Fall)
VwGH 15.01.1998, 97/07/0212
Die Bfin wirft der bel Beh vor, dass sie unter der Annahme fehlender Parteistellung der Bfin ihre Berufung nicht durch Abänderung des bekämpften erstinst B meritor hätte erledigen dürfen, sie vielmehr zurückzuweisen gewesen wäre.