§ 73 Abs 2 AVG (Entscheidungspflicht, Verletzung; Devolutionsantrag; Partei; am Gemeingebrauch Interessierter nach Straßengesetz, keine Parteistellung; kein Übergang der Entscheidungspflicht auf Oberbehörde bei Antrag durch Nichtpartei, keine Berufung gegen Entscheidung des Gemeindevorstandes an Gemeinderat nach Krnt AGO)