§ 73 Abs 2 AVG (Säumnis; Verschulden der Behörde; Mitverschulden; Mitwirkungspflicht; Verfahren zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung; Verschuldensabwägung)
VwGH 25.04.1997, 95/19/0926
Im Rahmen seiner aus § 6 Abs 1 AufG abgeleiteten Obliegenheit, glaubhaft zu machen, dass kein Versagungsgrund im Sinne des § 5 Abs 1 AufG vorliege, hat der Fremde initiativ darzulegen, dass sein Lebensunterhalt gesichert ist (VwGH 20.06.1996, 95/19/1466, 1467, 1479) und dass er über eine für Inländer ortsübl Unterkunft für die Geltungsdauer der Bew verfügt (VwGH 10.12.1996, 95/19/0470).