§ 45 Abs 3 AVG (Parteiengehör; Verletzung, Akteneinsicht)
VwGH 29.10.1997, 95/09/0120
Nach der Aktenlage hat der Bf bzw sein bevollmächtigter Vertreter zwar Akteneinsicht genommen und dazu auch handschriftl einige Notizen angemerkt, es ist aber aus dem Formular über die durchgeführte Akteneinsicht in keiner Weise erkennbar, dass damit in förml Weise Parteiengehör iSd § 45 Abs 3 AVG - mit der vor Abschluss des Ermittlungsverf der Partei eingeräumten Möglichkeit zur entspr Äußerung - gewährt worden wäre. Aufhebung wegen Verletzung von VerfVorschriften.