§ 32 Abs 2 VStG (Verfolgungshandlung, jede von einer Behörde gegen eine Person als Beschuldigte gerichtete Amtshandlung, Vorwurf aller wesentlicher Sachverhaltselemente erforderlich)
§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat; Nennung des Ortes der rechtswidrigen Beschäftigung)