§ 19 Abs 2 AVG (Ladung; des Beschuldigten, ua Angabe, ob persönl zu erscheinen und welche Folgen sein Ausbleiben hat)
§ 46 AVG (Beweismittel; Beweisanträge der Parteien)
§ 51e VStG (öff mündl Verhandlung; im Falle der Durchführung Grundsatz der Unmittelbarkeit)