§ 16 334 VStG (Ersatzfreiheitsstrafe, Neufestsetzung)
§ 44a Z 2 VStG (StrafErk, Spruch; verletzte Verwaltungsvorschrift, im § 23 Abs 1 Z 7 GütBefG 1995 verwiesene Gebote und Verbote „aufgrund von Abk mit Staatengemeinschaften“)
§ 23 Abs 1 Z 7 GütBefG 1995 (Übertretung; Nichtbefolgung von Geboten und Verboten aufgrund von Abkommen mit Staatengemeinschaften über den grenzüberschreitenden Güterverkehr mit Kfz; Gebote und Verbote der Verwaltungsvereinbarung BGBl 1992/879 ; Gebote und Verbote der V [EG] 3298/94 fallen begrifflich nicht darunter)