§ 31 Abs 2 VStG (Verfolgungsverjährung; Unterbrechung; keine „Konsumierung“ der Unterbrechung durch spätere Verfolgungshandlung betr ein anderes Tatbestandsmerkmal)
§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, BerufungsE; Auswechslung der Straftat unzulässig; Richtigstellung hinsichtl eines Tatbestandsmerkmals)