§ 26 Abs 2 VwGG (Beschwerdeerhebung gegen einen im Mehrparteienverfahren erlassenen Bescheid vor Zustellung an den Bf)
§ 26 Abs 3 VwGG (Beschwerdefrist, Wirkung eines Verfahrenshilfeantrages)
§ 61 Abs 1 VwGG (Verfahrenshilfe; Bewilligung durch den VwGH, kein Weiterwirken der Bestellung eines Vertreters zur Verfahrenshilfe durch ein ordentliches Gericht)