§ 30 Abs 2 VwGG (Bescheidbeschwerde, Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung; bloße Möglichkeit der Beschwerde und Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung beseitigt Bindungswirkung des Bescheides nicht)
§ 30 Abs 2 VwGG (Bescheidbeschwerde, Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung; bloße Möglichkeit der Beschwerde und Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung beseitigt Bindungswirkung des Bescheides nicht)