§ 46 Abs 3 VwGG (Wiedereinsetzung; Angaben über die Rechtzeitigkeit im Antrag, ebenso welche Frist versäumt wurde)
VwGH 05.11.1997, 97/03/0270, 0294
§ 46 Abs 3 VwGG (Wiedereinsetzung; Angaben über die Rechtzeitigkeit im Antrag, ebenso welche Frist versäumt wurde)
VwGH 05.11.1997, 97/03/0270, 0294