§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG (Beschwerdepunkt; Rechtsverletzungsbehauptung; bei klarer Bezeichnung keine Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde; Behauptung, durch die Stattgabe des eigenen Antrages auf Feststellung des Eigenjagdgebietes in Rechten verletzt zu sein)
§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerde, Legitimation keine; wie vorhin)