§ 34 Abs 2 VwGG (Zurückweisung; Mängelbehebungsauftrag, Nichtentsprechung, Antrag auf Verfahrenshilfe durch Rechtsanwalt, keine Hinderung an Entsprechung des Mängelbehebungsauftrages)
VwGH 19.12.1997, 97/02/0424
Mit Verfügung des VwGH wurde dem Bf zu Handen seines bereits im verfassungsgerichtl Verf ausgewiesenen Vertreters gem § 34 Abs 2 VwGG der Auftrag erteilt, innerhalb der Frist von drei Wochen näher bezeichnete Mängel der Beschw zu beheben.