§ 34 Abs 1 VwGG (offenbare Unzuständigkeit keine; ausschließliche Geltendmachung der Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte, keine; Erschließung der Geltendmachung einfachgesetzlicher Rechtsverletzung aus den Beschwerdegründen)
VwGH 22.04.1997, 96/11/0366