Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG (Verwaltungsgerichtshof, Bescheidbeschwerde, Beschwer; hier keine; Verbesserung der Rechtsstellung durch aufhebende Entscheidung, keine; Antrag auf Bewilligung der Verlängerung der Ankündigung des Ausverkaufs)
§ 33 Abs 1 VwGG (Einstellung)