§ 5 Abs 2 StVO (Verweigerung der Atemluftuntersuchung auf Alkoholgehalt; Vermutung der Alkoholisierung)
VwGH 24.09.1997, 97/03/0188
Für den Tatbestand des § 5 Abs 2 zweiter Satz StVO kommt es nicht auf eine „tatsächliche“ Alkoholbeeinträchtigung, sondern auf die bloße Vermutung des Vorliegens einer Alkoholbeeinträchtigung an (VwGH 28.02.1997, 96/02/0562); dass aber beim Beschwerdeführer im Zuge der Amtshandlung der Gendarmeriebeamten deutliche Alkoholisierungssymptome feststellbar gewesen seien, wird von ihm nicht bestritten.