§ 10 Abs 3 StbG (Absehen von der zwingenden Verleihungsvoraussetzung des Aufenthaltes von 10 Jahren; besonders berücksichtigungswürdiger Grund, keiner; „Familieneinheit“)
VwGH 30.09.1997, 97/01/0390
Der „Grundsatz der Familieneinheit“ findet zwar in mehreren Best des StbG Berücksichtigung, kann jedoch als bes berücksichtigungswürdiger Grund iSd § 10 Abs 3 StbG nicht angesehen werden (VwGH 22.05.1996, 96/01/0091).