§ 10 Abs 1 Z 6 StbG (Verleihung der Staatsbürgerschaft, Gewähr, dass keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit, zwingende Verleihungsvoraussetzung, kein Ermessen, Gesamtverhalten des Einbürgerungswerbers)
VwGH 17.12.1997, 96/01/1138