§ 3 Abs 1 StbG 1949 (Erwerb der Staatsbürgerschaft ehelicher minderjähriger Kinder nach Vater, bei Staatenlosigkeit des Vaters, Ableitung von Mutter)
§ 7 StbG 1965 (Ableitung der Staatsbürgerschaft eines ehelichen Kindes mit Geburt von österreichischem Vater, Ableitung von österreichischer Mutter, wenn Vater fremd und Kind sonst staatenlos wäre)