§ 10 Abs 1 AIVG (Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld; Gründe; Vereitelung der Aufnahme einer Beschäftigung; Behauptung, die angebotene Beschäftigung werde nur als Übergangslösung betrachtet)
VwGH 08.04.1997, 94/08/0072
Unter dem Begriff der Vereitelung iSd § 10 Abs 1 AIVG ist ein auf das zugewiesene Beschäftigungsverhältnis bezogenes Verhalten des Vermittelten zu verstehen, das - bei gegebener Zumutbarkeit der Beschäftigung - das Nichtzustandekommen des konkret angebotenen Beschäftigungsverhältnisses herbeiführt. Das Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses muss nicht nur in der Sphäre des Vermittelten, sondern darüber hinaus in einem auf das Nichtzustandekommen gerichteten oder dies zumindest in Kauf nehmenden Tun des Vermittelten seinen Grund haben.