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VwGH 15. 9. 1997, 96/10/0092 (NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ)

JudikaturNATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZZfV 1999/224ZfV 1999, 104

§ 4 Abs 1 Z 1 Nö NSchG (Bewilligung, Kies- und Sandgewinnung)

§ 4 Abs 2 Nö NSchG (Bewilligung ist antragsbedürftig, Projektgenehmigungsverfahren)

§ 4 Abs 3 Nö NSchG (Vorschreibung von Vorkehrungen, projektverändernde Auflagen unzulässig; Untersagung des Vorhabens bei Schädigung des inneren Gefüges des Landschaftshaushaltes, bloße Auswirkung auf Grundwasser nicht ausreichend)

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