§ 4 Abs 1 Sbg OrtsbildschutzG (Ankündigungen, Anzeigepflicht)
§ 5 Abs 1 Sbg OrtsbildschutzG (ebenso; Untersagung bei Störung des Ortsbildes; Berechtigung zur Anbringung bei Nichtuntersagung binnen zweier Monate)
§ 6 Abs 1 Sbg OrtsbildschutzG (Ankündigungsanlagen für Anbringung wechselnder Ankündigungen; Bewilligungspflicht; Dreieckständer)