§ 11 Abs 1 lit d Vlbg SpG 1990 (Änderung des Aufgabenbereiches oder des Zweckes einer Krankenanstalt, Bewilligungsbedürftigkeit; Vervielfachung der Fachgebiete in einem Leistungsangebot)
§ 9 Abs 3 lit a Vlbg SpG 1990 (Erteilungsvoraussetzung, ua Bestehen eines Bedarfes; Bedarfsprüfung, Unzulässigkeit der Heranziehung der Kapazitäten öffentlicher Krankenanstalten)