§ 15 Abs 5 AWG (Ausübung als Abfallsammler, keine natürliche Person, Bestellung eines Geschäftsführers
§ 5 AbfallnachweisV (Besitzer von gefährlichen Abfällen, Pflicht zur Vorlage des ersten Blattes der Begleitscheine dem Landeshauptmann)
§ 5 VStG (Schuld, keine; Geschäftsführer, alle nur denkbaren zweckmäßigen Vorkehrungen für die Einhaltung der Rechtsvorschriften getroffen)