§ 81 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlage, Änderung, Interessensschutz, Genehmigungspflicht, Umfang, auch genehmigte Anlage zur Wahrung der in § 74 Abs 2 umschriebenen Interessen)
§ 358 Abs 1 GewO 1994 (Feststellung der Genehmigungspflicht, Antrag des Betriebsinhabers; Feststellung ob gemäß § 81 Abs 1 zu erteilende Genehmigung genehmigte Anlage zu erfassen hat, keine)