§§ 74, 77 GewO 1994 (Betriebsanlage, Genehmigung, Auflagenvorschreibung; Projektbeschreibung teilweise nur in Grundzügen)
VwGH 25.11.1997, 97/04/0117
Mit Spruchpunkt B des angef B wurde der mitbet Partei im InstZug gem den §§ 74 , 77 und 353 ff GewO 1994 sowie den §§ 93 und 99 ASchG die gewerberechtl Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Einkaufs- und Begegnungszentrums an einem näher bezeichneten Standort nach Maßgabe der in diesem B enthaltenen Betriebsbeschreibung und unter Vorschreibung zahlreicher Auflagen und Bedingungen erteilt.