§ 14 Abs 2 GewO 1994 (Allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben; Gleichstellung, Voraussetzungen, sonstige öffentliche Interessen; Verwaltungsübertretungen nach LMG, AuslBG und BazillenausscheiderG, gerichtliche Verurteilung nach LMG, Zusammenhang mit Gewerbe, für dessen Ausübung Gleichstellung beantragt)
VwGH 09.12.1997, 96/04/0251