§ 108 Abs 1 Z 4 GewO 1994 (Rauchfangkehrer, Ausübung, besondere Voraussetzungen, Bedarf; Verhältnis von Angebot und Nachfrage, ausreichende Bedarfsdeckung)
§ 340 Abs 7 GewO 1994 (Feststellen des Nichtvorliegens gesetzlicher Voraussetzungen für Gewerbeausübung, bescheidmäßige Untersagung)