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VwGH 24. 9. 1997, 96/03/0254 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1999/173ZfV 1999, 92

§ 5 Abs 1 TiertransportG-Straße (Tiertransporte)

§ 5 Abs 2 TiertransportG-Straße (Schlachttiertransporte nur bis zum nächsten inländischen Schlachtbetrieb erlaubt; Durchführung jedenfalls erlaubt, wenn 6 Stunden und 130 km, auf Autobahnen 260 km, nicht überschritten werden)

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