Art 119a Abs 5 B-VG (Gemeinde, eigener Wirkungsbereich, Vorstellung; Aufhebung bei Verletzung subjektiver Rechte; ausdrückliche Geltendmachung nicht erforderlich)
§ 94 Krnt AGO (Gemeindevorstand, Zuständigkeit; Berufungen gegen Entscheidungen des Bürgermeisters, oberbehördliche Befugnisse; kein Instanzenzug an Gemeinderat nach Entscheidung des Gemeindevorstandes aufgrund Devolutionsantrag)