§ 18 Abs 1 FrG (Aufenthaltsverbot)
§ 19 FrG (ebenso; Abwägung der öffentlichen Interessen mit dem Interesse am Aufenthalt aufgrund Privat- und Familienlebens; Schweizer Staatsbürgerin, Verurteilung wegen Suchtgiftdelikten, aber öffentliches Auftreten gegen Drogen)