§ 18 Abs 2 Z 2 FrG (Aufenthaltsverbot; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Verwaltungsübertretung; Übertretung straßenpolizeilicher und kraftfahrrechtlicher Vorschriften)
§ 19 FrG (Schutz des Privat- und Familienlebens)
§ 20 FrG (Unzulässigkeit eines Aufenthaltsverbotes; Interessenabwägung; familiäre Interessen; Ausmaß der Integration; öffentliches Interesse an einem geordneten Fremdenwesen; Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit)