§ 18 Abs 2 Z 8 FrG (Aufenthaltsverbot; Voraussetzungen; Gefährdung der öffentlichen Ordnung; Betreten bei nach dem AuslBG unerlaubter Beschäftigung; Ausreichen einmaligen Betretens)
§§ 19 f FrG (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessenabwägung; familiäre Bindung)