§ 6 Abs 2 AufG (Aufenthaltsbewilligung; Antragstellung im Inland; Versagungsgrund; Bewilligung in vergleichbarem Fall; Anspruch auf rechtswidriges Behördenhandeln, keiner)
VwGH 18.04.1997, 96/19/0126
Die Bfin bringt vor, ihrem Sohn sei trotz A-Stellung im Inland eine Bew erteilt worden. Dieses Vorbringen könnte der Beschw selbst dann nicht zum Erfolg verhelfen, wenn die E in Ansehung des Sohnes der Bfin mit ihrem Fall sachbezogen vergleichbar und rechtswidrig gewesen wäre, weil niemand einen Anspruch darauf hat, dass sich eine Beh, die sich in anderen Fällen rechtswidrig verhält, auch ihm gegenüber rechtswidrig verhalte (vgl Walter/Mayer, Grundriss des österr Bundesverfassungsrechts8, Rz 1357 mwH auf die Rsp des VfGH).