§ 4 AsylG 1991 (Ausdehnung von Asyl auf bestimmte Familienangehörige; Voraussetzung einer Asylgewährung auf Hauptantragsteller; keine Pflicht der Behörde, mit Entscheidung über Ausdehnungsantrag zuzuwarten, bis VwGH-Beschwerde gegen Abweisung des Hauptantrags entschieden ist)
VwGH 17.12.1997, 96/01/0800