I
§ 6 Abs 2 AufG (Aufenthaltsbewilligung; Versagung; Erfordernis der Antragstellung aus dem Ausland; ausnahmsweise Inlandsantragstellung; Zeitpunkt der Erfüllung des Erfordernisses; Antragstellung; Entscheidung der Berufungsbehörde; Abwarten im Ausland; Regelungslücke; Analogie)