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VwGH 28. 1. 1998, 95/01/0651 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1999/101ZfV 1999, 70

Art 1 Abschn A Z 2 FlKonv (Flüchtling, Repressalien gegen Familienangehörige politisch Andersdenkender, Haft zur Ausfindigmachung des regimekritischen Ehegatten, Nigeria)

VwGH 28.01.1998, 95/01/0651

Der bel Beh ist zunächst zuzustimmen, dass die bloße Befragung durch die Geheimpolizei sowie Maßnahmen, die gegen andere Personen (hier gegen den Gatten der Bfin) gerichtet sind, die Flüchtlingseigenschaft im Regelfall nicht begründen können.

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