Art 1 Abschn A Z 2 FlKonv (Flüchtling, Repressalien gegen Familienangehörige politisch Andersdenkender, Haft zur Ausfindigmachung des regimekritischen Ehegatten, Nigeria)
VwGH 28.01.1998, 95/01/0651
Der bel Beh ist zunächst zuzustimmen, dass die bloße Befragung durch die Geheimpolizei sowie Maßnahmen, die gegen andere Personen (hier gegen den Gatten der Bfin) gerichtet sind, die Flüchtlingseigenschaft im Regelfall nicht begründen können.