Art 118 Abs 2 B-VG (eigener Wirkungsbereich; Planungsmaßnahmen, die der Gemeinde vorbehalten sind; überörtliche Planung bei Überwiegen des überörtlichen Interesses)
VwGH 25.06.1998, V 4/96
(S Baurecht, Raumordnung)
Art 118 Abs 2 B-VG (eigener Wirkungsbereich; Planungsmaßnahmen, die der Gemeinde vorbehalten sind; überörtliche Planung bei Überwiegen des überörtlichen Interesses)
VwGH 25.06.1998, V 4/96
(S Baurecht, Raumordnung)