§ 103 Abs 2 KFG (Lenkerauskunft, Frist, verfahrensrechtliche Frist, Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Falle der Versäumung)
VwGH 07.10.1997, 97/11/0146
Die Begr des angef B (Zurückw des A des Bf auf WE in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erteilung einer Lenkerauskunft iSd § 103 Abs 2 KFG gem § 71 Abs 1 AVG als unzulässig) lautet dahin, dass die Frist zur Erteilung einer Lenkerauskunft nach § 103 Abs 2 KFG eine mat-rechtl Frist sei, gegen deren Versäumung eine WE in den vorigen Stand nicht zulässig sei.